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Auswandern



Cancun



Mexiko - das Land der Mayas und Azteken, der vielfältigen Kulturen und der Pyramiden, der Hotelburgen und der Strände.
So oder so ähnlich stellt man sich im Allgemeinen Mexiko vor.

Einwanderung:
Die Kurzaufenthaltsbewilligung (Tarjeta de visitante) berechtigt zum Aufenthalt während höchstens einem Jahr. Eine Verlängerund der Bewilligung ist unter Umständen möglich. Diese Aufenthaltserlaubnis wird von den ofiziellen Vertretungen Mexikos im Ausland abgegeben. Die Zustimmung des Innenministeriums (Secretaria de Gobernacion) ist ebenfalls erforderlich.
Eine Dauerniederlassungs- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten, ist schwierig, zeitraubend und vom zukünftigen Arbeitgeben werden zudem unzählige Dokumente verlangt.
Bewilligungen werden hauptsächlich an Fachkräfte erteilt, die zur Industrialisierung des Landes beitragen. Sollten die in der Niederlassungsbewilligung aufgeführten Bedingungen (z.B. Aufgabe und Tätigkeit) nicht mehr erfüllt werden, muss das Land innerhalb von 30 Tagen verlassen werden. Denn die Bewilligung lautet auf den Namen des Arbeitgebers und eine bestimmte Tätigkeit und berechtigt nicht zur Annahme irgendeiner anderen Arbeit, auch nicht im gleichen Beruf. Einwanderer aller Kategorien können nach einem Aufenthalt von 5 Jahren ein Gesuch um Erteilung der dauernden Niederlassungsbewilligung stellen (inmigrado), die dann für jeden Berufszweig in ganz Mexiko gültig ist.

Selbstständig Erwerbende müssen einen hohen Kapitalbesitz vorweisen können. Nur Personen, die nach Mexiko kommen, um eine Firma zu gründen, können eine vom Innenministerium festgelegte Herabsetzung des nachzu-weisenden Kapitalbetrages erhalten.

Als Inhaber eines FM3 Visums hat man den Status eines NICHTEINWANDERERS (NO INMIGRANTE) und ist berechtigt, sich ein Jahr lang in Mexiko aufzuhalten. Die Beantragung sollte nicht mehr als 90 Tage im vorraus erfolgen da sonst das Visum verfällt und am Einreisetag nicht mehr gültig ist! Diese Erlaubnis muss jedes Jahr erneuert werden. Nach Ablauf von fünf Jahren können Sie den nächsten Immigrationsstatus EINWANDERER (MIGRANTE) beantragen, oder auch Ihren FM3-Status behalten. Als NO INMIGRANTE (FM3) erwerben Sie nicht das Einwohnerrecht. Mit dem FM3 Visum kann man ohne Einschränkungen so oft aus- bzw. einreisen wie man möchte. Mit dem FM3 Visum muss man sich spätestens 30 Tage nach Einreise in Mexiko bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums (Instituto Nacional de Migración de la Secretaria de Gobernación) melden und registrieren lassen. Wobei eine Nichteinhaltung dieser Frist keinerlei negative auswirkungen hat solange diese im Rahmen bleibt <3 Monate bei 6 monatigem Aufenthalt.

Für die Meldung in der Migration in Mexico City ist es sehr hilfreich die Hilfe einer der vielen Personen, die vor der Migration anbieten die Formulare auszufüllen, in Anspruch zu nehmen, da man hier alles bekommt was für die Migration wichtig ist wie z.B. Passbilder oder Kopien. Was aber viel wichtiger ist, man bekommt sämtliche Formulare wie gefordert mit Schreibmaschine ausgefüllt. Das ganze kostet dann ca. 120 Pesos (ca. 10 Euro)! Die eigentliche Anmeldung ist kostenlos.

Entgegen der Meinung sehr vieler Flugbegleiter muss das Formular, das für das Touristenvisum im Flugzeug ausgegeben wird, nicht ausgefüllt werden, wenn man im Besitz eines FM3 Visums ist.



Einwanderer (FM2)

Dieses Dokument ist für Einwanderer bestimmt. Als Einwanderer sind Sie noch kein Landeseinwohner auf Dauer. Sie können jedoch den Status INMIGRADO (Einwohner auf Dauer) nach fünf Jahren beantragen.

Rentner (FM2 oder FM3)

Falls Sie Rentner ,mit einem Mindestalter von 50 Jahren sind, und sich in Mexiko niederlassen möchten, ohne eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, ist der Erwerb des Einwanderungsstatus möglich. Nachgewiesen werden muss, das sie von einem aus dem Ausland mitgebrachten Einkommen leben werden, bzw. über eine Geldanlage in Mexiko verfügen.


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