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Im außereuropäischen Ausland tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen keinerlei Behandlungskosten und Kosten für Rücktransporte.
Gesetzliche Versicherungen tragen lediglich die Behandlungskosten bei einem innereuropäischen Aufenthalt, allerdings nur bis zu den maximalen deutschen Behandlungssätzen.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist ein Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Reisen ins außereuropäische Ausland unbedingt erforderlich.
Für privat Krankenversicherte ist der Abschluss im Normalfall nicht notwendig
es ist aber ratsam bei der Versicherung nachzufragen ob der Rücktransport ein Teil des Leistungskataloges ist oder ob es bei längeren Auslandsaufenthalten zu einem Prämienaufschlag kommen kann.
Die Auslandskrankenversicherung sollte unbedingt ein Deckung bis 50.000 US Dollar besitzen, da die Krankenhauskosten sehr hoch sind.
Probleme bei der Reise vermeiden
Private Auslandskrankenversicherung
Viele Probleme auf der Reise können vermieden werden:
Nehmen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit.
Transportieren Sie Geld, Wertgegenstände, Reiseunterlagen und Medikamente als Handgepäck
Denken Sie, falls nötig, an eine Ersatzbrille und Rezepte für Brillengläser und Medikamente.
Lassen Sie Ihr (wichtiges) Gepäck nie in einem Wagen zurück.
Bleiben Sie auch während Ihrer Reise vorsichtig mit Ihrem Gepäck und mit sich selbst.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Sollte es sich um einen Schaden in der Auslandsreise-Krankenversicherung handeln, dann schicken Sie bitte die folgenden Unterlagen an Ihre Versicherung:
Original-Belege inkl. Adresse des behandelnden Arztes, Name des Patienten, Diagnose, Einzelleistungen und Behandlungsdaten, bei Medikamenten: Name und Preis des Medikamentes sowie den Quittungsvermerk, eine kurze Erläuterung des Schadenfalles inkl. Angabe Ihrer Bankverbindung
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Nicht immer reicht die "Reiseapotheke" aus, um Krankheiten am ausländischen Urlaubsort zu heilen bzw. in einem Maße zu lindern, dass die Rückreise in die Heimat aus eigener Kraft möglich ist.
Für EU-Länder gilt zwar ein Versicherungsschutz für alle, die über die normale gesetzliche oder private deutsche Krankenkasse abgesichert sind. Hier wird aber nur erstattet, was im jeweiligen Land auch den dort versicherten Bürgern gewährt wird. Das ist oft erheblich weniger als in Deutschland.
Bei gesetzlich Krankenversicherten gilt folgendes: Geht die Reise in Staaten, die mit Deutschland durch ein Sozialversicherungsabkommen verbunden sind, ist eine zusätzliche Absicherung von Behandlungskosten eigentlich nicht erforderlich. Ausreichend sollte die Vorlage des Auslandskrankenscheins der heimischen Krankenkasse sein.
Wer nicht über eine separate Reise-Krankenversicherung vorsorgt und bei einer Urlaubs- oder Dienstreise im Ausland erkrankt, bleibt häufig auf seinen Rechnungen für Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Krankenhaus oder Rücktransport sitzen.
Reisehaftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte auch für Reisen den Haftpflichtschutz gewährleisten. In diesem Fall ist jede Reisehaftpflichtversicherung überflüssig, da die Versicherung im Grunde die gleichen Leistungen erbringt wie eine private Haftpflichtversicherung.
Was muss ich tun wen ich einen Arzt oder Zahnarzt brauche?
Bitte teilen Sie dem Arzt mit, das Sie über eine Auslandskrankenversicherung versichert sind und er Ihnen die Rechnung zuschicken möchte. Diese muss folgende Informationen erhalten: Name und Vorname der behandelten Person, Geburtsdatum, Diagnose, Behandlungsdaten und Rechnungsbetrag.
Zu den von den Versicherungen benötigten Unterlagen gehören bei Reiserücktritt:
Reiserücktritt
die Kopie der Buchungsbestätigung,
die Original-Stornorechnung,
der Versicherungsnachweis und
der Nachweis für Nichtantritt/Abbruch der Reise (Attest mit ausführlicher Diagnose und Behandlungsdaten/Kopie, Sterbeurkunde usw.).